Eine Branchenumfrage des Bundesforschungsministeriums unter knapp 600 Online-Händlern verschiedenster Größen hat ergeben, dass etwa 70 Prozent der Befragten Shop-Betreiber bereits Opfer von Online-Betrug (Fraud) geworden sind. Der jährliche Gesamtschaden im Online- Einzelhandel ist in den letzten Jahren rapide angestiegen. Nach Berechnungen der deutschen bbw Hochschule betrug die Gesamtsumme im Jahr 2014 ungefähr 1,85 Milliarden Euro. Gegenüber dem Jahr 2010 ist das eine Steigerung von 63 Prozent. Der Münchner Bezahldienstleister Paymill rät Online-Händlern daher zu einfachen, wie effektiven Maßnahmen im Check-out Prozess und gibt ihnen dafür drei wichtige Tipps, wie sie sich gegen Cyberkriminelle wappnen können:
1. Auf Kartensicherheit setzen
Sicherheitsprotokolle, wie 3-Domain secure, stellen sicher, dass der Warenkauf vom rechtmäßigen Karteninhaber getätigt wird. Das Authentifizierungsverfahren steht für die meisten Kredit- oder Girokarten zur Verfügung. Dazu muss sich der Karteninhaber für den Service registrieren und erhält von seiner Bank einen persönlichen PIN bzw. ein Kennwort. Eine Zahlung findet nur statt, wenn eine korrekte Eingabe erfolgt des zusätzlichen Passworts. Paymill bietet seinen Kunden daher 3-D secure standardmäßig an, um das Betrugsrisiko zu senken.
Der größte Vorteil für Händler ergibt sich durch die rechtlich festgelegte Haftungsumkehr. Sollte trotz des 3-D secure-Verfahrens ein Betrugsfall stattfinden, entfallen für Shop-Betreiber meist die teuren Rückbuchungs- und Verwaltungsgebühren der Kreditkarten-Anbieter. Das Sicherheitsprotokoll bietet aber auch Endverbrauchern guten Schutz, da gestohlene Karten dadurch nicht für fremde Shopping Trips eingesetzt werden können. Dies schafft Vertrauen beim Kunden und kann sich positiv auf die Conversion Rate auswirken.
2. Verdächtiges Kaufverhalten beobachten
Die Payment-Experten von Paymill kennen einige Verhaltensmuster bei Online-Betrügern. Auf die folgenden Punkte sollten Shop-Betreiber daher ein besonderes Augenmerk legen:
Nach einer Zahlung wird kurzfristig die Lieferadresse geändert. Eine hohe Frequenz an Bestellungen geht in einer kurzen Zeitspanne an eine Lieferadresse. Zu ungewöhnlichen Uhrzeiten kommt eine Vielzahl von Bestellungen ein. Verschiedene Kunden nutzen für ihre Bestellung die gleiche Lieferadresse oder anonyme Packstationen.
Tipp: Wenn zu große Zweifel bzgl. der Identität des Käufers bestehen und alle Identifikationsmaßnahmen gescheitert oder nicht eindeutig sind, ist es besser die Transaktion rückzuerstatten und die Ware nicht zu versenden.
3. Versandinformationen überprüfen
Paymill rät jedem Kunden, bei ungewöhnlichen Bestellungen eine Bestellbestätigung zu versenden. Eine Überprüfung von Lieferadresse und Kontaktdaten des Kunden mittels Online- Suche ist zudem hilfreich. Sollten außerdem Rechnungs- und Lieferadresse an auffällig unterschiedlichen Orten liegen oder eine andere Kontaktperson in der Adresse angegeben sein, empfiehlt man mit dem Kunden telefonisch oder per E-Mail in Kontakt zu treten. Im Fall einer ungültigen E-Mail Adresse oder Telefonnummer, sollte man mit besonderer Vorsicht agieren.
Trotz all dieser Vorkehrungen empfiehlt Paymill Händlern weiterhin ein wachsames Auge zu behalten, da auch diese Maßnahmen keinen 100%-Schutz garantieren. Zusätzliche Informationen zu einem sicheren Check-Out Prozess gibt es auf paymill.de/3-d-secure.