7.1 Der Händler wird den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von PAYMILL betrieben werden einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von PAYMILL unbefugt einzudringen.
7.2 Bei Zahlung per Lastschrift ist der Händler verpflichtet, eine ausreichende Deckung seines Kontos jederzeit sicherzustellen.
7.3 Der Händler hat für die im Rahmen der von PAYMILL angebotenen Dienstleistungen erforderlichen übermittlungen von Daten, soweit erforderlich, die entsprechenden Einwilligungen seiner Kunden einzuholen. Der Händler ist für die rechtlich ordnungsgemäße Erhebung, Speicherung und übermittlung der Daten seiner Kunden (insbesondere der personenbezogenen Daten) an PAYMILL verantwortlich. Der Händler wird seine Kunden im Rahmen einer Datenschutzerklärung über den Umgang mit Daten informieren.
7.4 Der Händler ist verpflichtet, seine Kunden darauf hinzuweisen, dass seine Leistung durch die Zahlungsdienstleister abgerechnet wird. Sollte der Kunde bzw. Vertragspartner Ansprüche gegen PAYMILL aus dem Abrechnungsverhältnis stellen, verpflichtet sich der Händler, PAYMILL von sämtlichen Ansprüchen oder Forderungen im Innenverhältnis freizustellen.
7.5 Der Händler ist verpflichtet, Passwörter und Logindaten für die PAYMILL-Plattform sicher und vertraulich zu handhaben. Es ist ihm nicht gestattet, diese Informationen an Dritte weiterzugeben oder verfügbar zu machen. Sollten Passwörter oder Logindaten von unbefugten Personen verwendet werden, haftet der Händler für die vertragswidrige Verwendung, Schäden oder Verluste, die hierdurch entstehen.
7.6 Der Händler ist verpflichtet, Daten zur Abwicklung sogenannter „MOTO payments“ (Mail Order/Telephone Order) nur dann über PAYMILL Plattform einzugeben, wenn PAYMILL ihm gegenüber hierzu zuvor ihre explizite Zustimmung erklärt hat.
7.7 Der Händler ist verpflichtet, alle bei Vertragsschluss angeforderten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben und eine gültige und erreichbare E-Mail-Adresse zu benennen, an die PAYMILL während des Vertragsverhältnisses Mitteilungen versenden kann. Hierzu zählen unter anderem Informationen über änderungen der Händlerstammdaten (wie Bankdaten, Gesellschaftsform, Adresse, Kontaktdaten, Unternehmensdaten) sowie änderungen dieser Vertragsbedingungen. Der Händler hat jede änderung seiner E-Mail-Adresse PAYMILL unverzüglich mitzuteilen. Sollte er dies unterlassen, haftet PAYMILL nicht für eventuell auftretende Schwierigkeiten und Nachteile des Händlers.
7.8 Der Händler verpflichtet sich, PAYMILL die beabsichtigte Einstellung seines Angebots sowie drohende Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 18 Abs. 2 InsO unverzüglich mitzuteilen.
7.9 Der Händler verpflichtet sich gegenüber PAYMILL, seine Lizenzierungsdaten (Public/Private Key) zu schützen und gegenüber Dritten nicht weiterzugeben.
7.10 PAYMILL weist dem Händler, soweit erforderlich in Abstimmung mit dem vom Händler gewählten Zahlungsdienstleister, für die Abwicklung von Kartentransaktionen aufgrund der vom Händler gemachten Angaben zum Geschäftsbetrieb des Händlers eine oder mehrere Händlerkategorien, sogenannte Merchant Category Codes (MCC) zu. Die Zuweisung des jeweiligen MCC erfolgt nach billigem Ermessen von PAYMILL, soweit erforderlich in Abstimmung mit dem vom Händler gewählten Zahlungsdienstleister, unter Berücksichtigung der Regularien der Kartenorganisationen. PAYMILL hat das Recht, die Einstufung, soweit erforderlich in Abstimmung mit dem vom Händler gewählten Zahlungsdienstleister, jederzeit zu ändern, wenn und soweit der PAYMILL dies aufgrund einer erneuten Prüfung des Händlers und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Händlers für erforderlich hält. Unabhängig von dieser Möglichkeit und diesem Recht hat der Händler jegliche Veränderungen seiner Geschäftstätigkeit mitzuteilen; insbesondere aber nicht ausschließlich neue Aktivitäten, neue Webseiten, neue Produktkategorien oder Dienstleistungen, neue Gebiete bei regulierten Aktivitäten etc.
Der Händler steht für die Richtigkeit der bei Beginn oder während der Laufzeit dieses Vertrags gemachten Angaben ein. Der Händler ist verpflichtet, Einreichungen von Transaktionsdaten über die PAYMILL Plattform nur innerhalb der von PAYMILL zugeteilten MCC durchzuführen.