SEPA-Lastschriftmandat

Eine SEPA-Lastschriftmandat, auch als SDD Mandat bekannt, ist die Genehmigung durch die der Schuldner dem Gläubiger erlaubt, Geld von seinem Bankkonto abzubuchen  und beauftragt seine Bank, diese Abbuchung vorzunehmen. In der Regel wird das SDD Mandat vom Gläubiger ausgestellt und ist vom Schuldner zu vervollständigen und zu unterzeichnen, um in Kraft treten zu können.

Das SDD Mandat ist Voraussetzung zum Abbuchen der Zahlungen aus SEPA-Lastschriftverfahren und ohne das SDD Mandat hat der Gläubiger keine Genehmigung Abbuchungen zu initiieren.

Mandatserteilung

Das SEPA-Lastschriftmandat kann in folgenden Formen erteilt werden:

  • Papierform : das SDD Grundregelwerk bietet eine Darstellung eines SEPA-Lastschriftmandats und gibt die Informationen vor, die in dem Mandat in Abschnitt 4.7.2 enthalten sein müssen. Doch in der Praxis kann das SDD Mandat in verschiedenen Weisen strukturiert werden, so lange keine wesentlichen Informationen verloren gehen und es kompatibel mit dem Regelbuch bleibt. Das European Payments Council (EPC) bietet den Gläubigern einen Leitfaden für die Erstellung von Mandaten in Papierform und bietet sogar Übersetzungen in verschiedenen SEPA Sprachen an.
  • E-Mandat: das Regelwerk bietet die Möglichkeit  der Einrichtung und Erteilung von Aufträgen über elektronische Kanäle. Dies ist ein optionaler Service, der von Schuldnerbanken durch den Einsatz ihrer bestehenden Online-Banking-Referenzen angeboten wird, was bedeutet, dass keine weiteren Identifikationsformen erforderlich sind und dass die Bank des Schuldners die Möglichkeit hat, die Zulassung eines Bankeinzugs von einem Gläubiger zu überprüfen.

Obligatorische Informationsfelder

Nach dem SDD Regelbuch müssen folgende Information in einem SDD Mandat vorzufinden sein:

  • Die Überschrift „SEPA-Lastschriftmandat“
  • Die Genehmigung für den Einzug
  • Informationen über die Rechte des Schuldners für eine Geld-Rückerstattung
  • Daten von Schuldner und Gläubiger über eine einmalige Einzugsreferenz und Identifikation

Darüber hinaus muss das SDD Mandat in der Sprache des Landes in dem sich der Wohnsitzes des Schuldners befindet verfasst sein. Für den Fall, dass es mehr als eine Amtssprache in dem Land des Wohnsitzes gibt, sollten die Informationen in alle Amtssprachen übersetzt werden. Wenn sich der Gläubiger über die Sprache des Schuldners nicht sicher ist, sollte eine englische Übersetzung dem Text angehangen werden.

Ablauf

Nach Angaben der European Payments Council (EPC) endet das SDD Mandat automatisch 36 Monate nach dem letzten initiierten Einzug. In anderen Worten, wenn ein Einzug nicht innerhalb von 36 Monaten vorgenommen wird, ist der Gläubiger verpflichtet das SDD Mandat zu beenden und Einzüge können nicht mehr auf Grund dieses Mandats erfolgen. Die Kündigung eines SEPA-Lastschriftmandats kann nur durch den Gläubiger und den Schuldner erfolgen, ihre Banken sind keineswegs in den Prozess verwickelt. Wichtig zu beachten ist außerdem, dass die 36 Monate beginnen, auch wenn das Inkasso verweigert oder zurückerstattet wurde. Wenn der Schuldner und der Gläubiger jedoch wieder zu einer Einigung bezüglich des Lastschrifteinzugs kommen, muss ein neues Mandat aufgesetzt werden.

Speicherpflicht

Der Gläubiger muss das Mandat mindestens so lange speichern, wie es gültig ist und mindestens 14 Monate, nachdem der letzte Einzug stattgefunden hat. Allerdings muss das Mandat auch nach Ablauf gespeichert werden, am besten für einen Zeitraum, der der Frist für die Erstattung unrechtmäßig gesammelter Gelder entspricht.