SEPA Gläubiger-Identifikationsnummer

Ein ‚Single Euro Payments Area Creditor Identifier‘ oder eine SEPA-Gläubiger-ID ist eine standardisierte und unveränderliche Identifikationsnummer, die einen Gläubiger in ganz Europa eindeutig identifiziert. Die SEPA-Gläubiger-ID wird verwendet, um SEPA-Lastschriften zu sammeln und ermöglicht sowohl dem Schuldner als auch seiner Bank sich im Fall von Erstattungsansprüchen oder Beschwerden an den Gläubier zu wenden.

Eine SEPA-Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine Voraussetzung, um eine SEPA-Lastschrift-Vereinbarung abzuschließen. Es ist wichtig zu beachten, dass während jeder Gläubiger mehr als eine SEPA-Gläubiger-Identifikationsnummer verwenden kann, jede von ihnen einmalig ist und Erfassung in den SEPA-Finanzinstituten initiieren kann.

Damit ein Gläubiger eine SEPA-Lastschrift erfassen kann, muss er von seiner Gläubiger-Identifikationsnummer Gebrauch machen, die zusammen mit dem SEPA-Lastschriftmandat an den Schuldner weitergeleitet wird. Dieses Verfahren ermöglicht es dem Schuldner die tatsächliche Existenz des Mandats zu überprüfen, oder zumindest sicherzustellen, dass seine Bank gegebenenfalls in der Lage ist, ihn diesen Dienst zur Verfügung zu stellen.

Aufbau der SEPA-Gläubiger-Identifikationsnummer

Die Länge der SEPA-Gläubiger-ID unterscheidet sich von Land zu Land, sie wird 35 Zeichen jedoch nicht überschreiten. Allerdings wurde die Struktur wie folgt standardisiert:

  • Ziffern 1-2: ISO-Ländercode.
  • Ziffern 3-4: Prüfziffern (umfasst 2 Zeichen).
  • Ziffern 5-7: Creditor Business-Code (funktioniert als Hinweis auf verschiedene Geschäftsbereiche innerhalb des Gläubiger-Geschäfts).
  • Ziffern 8-28: Nationale Kennung (die Länge variiert, jedoch nicht mehr als 28 Zeichen. Die Charaktere sind in aufeinanderfolgender aufsteigender Reihenfolge nummeriert.).

Beispiel:

DE

98

ZZZ

09999999999*

ISO Country Code

Check Digits

Creditor Business Code

National Identifier

 

*Einige Länder wie Österreich und Luxemburg haben einen festen Wert zu Beginn der nationalen Kennung, z. B. 0

Antrag und Ausstellung

Die Bewerbung für eine SEPA-Gläubiger-ID ist in der Regel in elektronischer Form und durch ein Finanzinstitut möglich. Lastschriftgläubiger können sich in jedem SEPA-Land befinden. Jedoch sollten sich Gläubiger für eine SEPA-Gläubiger-ID in dem Land, in dem sie ihren Hauptwohnsitz oder ihre Hauptniederlassung haben, registrieren. In anderen Worten, die ID wird üblicherweise bei einer juristischen Einheit gewährt, in dem Land der Verfassung der juristischen Einheit. Daher variieren Zeit und Prozess der Erstellung einer Kennung.

Nur in Ausnahmefällen wird eine ID Gläubigerbanken zugeordnet, wenn diese sich außerhalb des ausstellenden Staates befinden; die Bedingung ist, dass sich die Gläubiger in dem Land der Erstattung der ID befinden.

Obwohl eine SEPA-Gläubiger-ID eine Voraussetzung für den Erhalt einer SEPA-Lastschrift ist, ist die Autorisierung diese zu erhalten nicht durch die Zuordnung einer Kennung gewährt; das Finanzinstitut, bei jenem der Gläubiger sein Konto hält, hat in diesem Fall das letzte Wort.

Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass wenn Informationen des Gläubigers Änderungen unterzogen werden (zB Änderung des Namens, der Anschrift, Rechtsform, etc.), es keine Notwendigkeit für die Beantragung einer neuen Gläubiger-Identifikationsnummer gibt. Dies gilt selbst für den Fall, dass der Gläubiger sein Bankkonto ändert. Wenn es jedoch vom Finanzinstitut verlangt wird, muss der Gläubiger den Nachweis erbringen, dass trotz der Änderungen seine Identität die gleiche bleibt.