Am 1. Januar 2019 tritt ein neues Verpackungsgesetz in Kraft. Für Online-Händler steigen damit die Risiken, denn es drohen bei Verstößen Strafen bis zu 200.000 Euro. Andererseits gibt dies auch den Anstoß, den positiven Mehrwert der Verpackung in den Mittelpunkt zu stellen.
Text: Am 1. Januar 2019 ist es soweit. Das neue Verpackungsgesetz
[Link: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s2234.pdf#__bgbl__//*[@attr_id='bgbl117s2234.pdf']__1534845550703 ] löst die derzeit gültige Verpackungsverordnung ab.
Die wichtigsten Anforderungen des neuen Gesetzes: Verpackungen müssen so hergestellt und vertrieben werden, dass Verpackungsvolumen und -masse auf das Mindestmaß begrenzt werden, das zur Gewährleistung der erforderlichen Sicherheit und Hygiene der zu verpackenden Ware und zu deren Akzeptanz durch den Verbraucher angemessen ist. Die Wiederverwertung oder Verwertung muss möglich sein. Schädliche und gefährliche Stoffe und Materialien in Emissionen, Asche oder Sickerwasser müssen auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben. Verpackungen, bei denen die Konzentration von Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom VI kumulativ den Wert von 100 Milligramm je Kilogramm überschreitet, sind verboten (Ausnahme: Verpackung besteht vollständig aus Bleikristallglas). Für die meisten Einweggetränkeverpackungen besteht künftig Pfandpflicht. Die Recyclingquote soll erhöht und das Abfallaufkommen reduziert werden.
Händler müssen sich registrieren
Text: Versandhändler müssen sich bei der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ [Link: https://www.verpackungsregister.org/ ] registrieren. Ohne diese Registrierung ist eine Beteiligung an einem dualen System nicht mehr möglich. Wenn ein Händler sich nach dem Januar 2019 noch nicht bei der Stiftung registriert hat, droht ein Bußgeld von bis zu 200.000 Euro. Die (Vor)Registrierung startet ab Ende August 2018. Die Datenmeldung ist voraussichtlich ab Oktober 2018 möglich. Ziel der Registrierung ist eine ökologische Lenkwirkung.
Schon bei der Einführung der Verpackungsverordnung vor einigen Jahren gab es eine Abmahnwelle. Online-Händlern ist es also dringend anzuraten, sich rechtzeitig zu registrieren, um sich vor Abmahnung und/oder Bußgeld zu schützen.
Verpackung stärker beachten
Text: Händler werden durch das Gesetz gezwungen, auf die Verpackungen zu achten. Das sollte aber auch als Chance begriffen werden, denn ein ansprechendes Äußeres erfreut den Kunden und erhöht die Wahrscheinlichkeit von Folgekäufen.
Die Marktforscherin Dr. Helene Karmasin schildert in ihrem Buch „Verpackung ist Verführung“ [Link: http://www.karmasin-bi.at/publikationen-vortraege/ ] dass gerade im Internethandel die Optik wichtig ist. Es gibt noch wenige Online-Händler, die das Thema Verpackung wirklich ernst nehmen. Aber die vielen „Unboxing“-Videos auf YouTube zeigen, dass viele Kunden ein Paket erwarten wie ein Weihnachtsgeschenk. Das Auspacken kann ein sinnliches Erlebnis sein, wenn die Verpackung ästhetisch gestaltet ist.
Vorbildlich sind die Pakete von Amazon und Zalando, die ihren Brand nach außen kommunizieren. Mit Digitaldruck können Händler ihre eigenen Pakete personalisieren. Überraschen Sie Ihre Kunden, indem sie beispielsweise Popcorn statt Styropor als Füllmaterial verwenden. Seien sie kreativ und verwenden Sie individuelle Verpackungsformen statt immer nur überdimensionierte Standardpackungen.