Der Online Handel floriert wie nie zuvor. Besonders im Weihnachtsgeschäft genießen Kunden es, sich die Waren weltweit zu bestellen und nachhause oder ins Büro liefern zu lassen. So vermeiden sie den Trubel in Fußgängerzonen, profitieren von breiter Auswahl und niedrigen Preisen. Gerade der Verkauf und Versand innerhalb Europas stellt den Online Händler jedoch vor einige steuerliche Herausforderungen. Hier will die EU-Kommission nun ansetzen und mit einem neuen Gesetz Abhilfe verschaffen.
EU-Händler zahlen mehrfach
Händler mit EU-weitem Angebot kennen das Dilemma längst: Bestellt ein Kunde aus Deutschland zum Beispiel eine Kiste französischen Weins in einem E-Store mit Sitz in Frankreich, so muss der Händler die Mehrwertsteuer doppelt entrichten – im Land des Käufers sowie auch im eigenen. Dies bedeutet nicht nur erhöhtes Steueraufkommen, sondern auch einen enormen Verwaltungsaufwand durch mehrfache Steuererklärungen. Online Händler müssen sich nämlich in allen EU-Mitgliedstaaten, in denen sie Umsätze tätigen, für die Mehrwertsteuererhebung anmelden. Hierdurch entstehen Unternehmen geschätzte Kosten bis zu EUR 8000. Aufwände, an denen gerade Startups oder kleine KMUs häufig scheitern.
Startups und KMUs profitieren besonders
Um europäischen Händlern den grenzübergreifenden Verkauf deutlich zu erleichtern, plant die EU-Kommission nun, ein EU-weit einheitliches Portal für die auf Online-Umsätze fällige Mehrwertsteuer einzuführen. Dies verringert nicht nur die Verwaltungsarbeit, es senkt auch die Kosten deutlich. Laut Kommission sollen EU-Unternehmen dadurch jährlich EUR 2,3 Millionen einsparen. Mit Einführung des Portals wird die Mehrwertsteuer im Land des Einkäufers entrichtet, so werden Steuereinnahmen unter den EU-Ländern gerechter aufgeteilt. Die Maßnahme ist Teil der Brüsseler Strategie für einen digitalen Binnenmarkt. Ziel der EU-Kommission ist es, besonders Startups sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen den europaweiten Zahlungsverkehr zu erleichtern.
Die Maßnahmen im Einzelnen
PAYMILL hat für sie einen kurzen Überblick der geplanten Mehrwerte zusammengetragen:
- Neue Mehrwehrsteuervorschriften für Online-Verkäufe von Waren und Dienstleistungen
- Vereinfachung der Mehrwertsteuervorschriften für Kleinstunternehmen und Start-ups
- Maßnahmen gegen Mehrwertsteuerbetrug von außerhalb der EU
- Gleiche Steuervorschriften für E-Books und Online-Zeitungen und die entsprechenden Druckerzeugnisse
Erfahren Sie mehr zu den einzelnen Maßnahmen auf der Informationsseite der Europäischen Kommission.
Der Aktionsplan liegt dem Europäischen Parlament nun zur Entscheidung vor. PAYMILL hält Sie hierzu auf dem Laufenden.