Am Black Friday gibt es Sonderangebote in Mengen. Der Schnäppchentag aus den USA wird auch in Europa immer populärer und verschafft dem Online-Handel Umsatzrekorde. PAYMILL erklärt, warum sich der Einstieg auch kurz vorher noch lohnt.
Der Black Friday fällt dieses Jahr auf den 23. November 2018. In den USA ist der Black Friday der Tag nach Thanksgiving und wird gemeinhin als Brückentag genutzt. Händler locken an diesem Tag seit Jahren mit Sonderangeboten und erzielen so deutlich höhere Umsätze in der Vorweihnachtszeit. Seit 2005 werden in Nordamerika an diesem Tag die höchsten Umsätze im Online-Handel erzielt und die Weihnachtssaison eingeläutet.
Wie viele andere Gewohnheiten aus den USA schwappt der Black Friday zunehmend nach Europa über. Viele europäische Online-Händler haben mittlerweile ihre eigenen Angebote für den Black Friday konzipiert oder rufen gleich eine ganze Black-Friday-Woche aus. Zunehmend wichtiger wird auch der Cyber Monday drei Tage später, an dem Computer-Angebote im Fokus stehen.
Starker Umsatzzuwachs
In den vergangenen Jahren waren die Umsätze in Europa am Black Friday und Cyber Monday bereits mehrere Milliarden Euro höher als zu normalen Zeiten. Der Schwerpunkt der umsatzstärksten Zeiten verschiebt sich zusehend von Dezember hin zu Ende November. Im Gegensatz zu den USA, wo der stationäre Handel am Black Friday von Menschenmassen überrannt wird, profitiert in Europa vor allem der Online-Handel vom Black Friday.
Auch Online-Händler, die bisher gezögert haben, sollten sich dem Black Friday nicht länger verschließen. Mehr als die Hälfte der Händler, die 2017 am Black Friday teilnahmen, konnte einen erheblichen Umsatzzuwachs erzielen. In Frankreich setzten Online-Shops im Jahr 2017 am Black Friday 33 Prozent mehr ab, als im Jahr 2016. Damit ist der Black Friday in Frankreich mittlerweile zum wichtigsten kommerziellen Event noch vor dem Winterschlussverkauf geworden.
In der Schweiz gibt es den Black Friday erst seit 2015 und mittlerweile ist er zu einem riesigen Phänomen geworden. Der durchschnittliche Bestellwert wuchs um 15 Prozent. In Deutschland ist die Entwicklung ähnlich wie in der Schweiz. Fast 90 Prozent der Europäer können mittlerweile mit dem Begriff Black Friday etwas anfangen, weil die Medien dieses Thema mittlerweile immer stärker aufgreifen.
Black Friday in der Praxis
Händler sollten den Black Friday allerdings sorgfältig planen. In der Schweiz waren 2017 mehrere Anbieter überfordert und ihre Websites zeitweise nicht erreichbar.
- Kündigen Sie den großen Tag mindestens eine Woche im Voraus an
- Überlegen Sie sich, welche Produkte in Ihrem Portfolio als Sonderangebote geeignet sind und welche Sie in Ihrer Werbung in den Mittelpunkt stellen wollen.
- Seien Sie auf einen Ansturm vorbereitet und mieten Sie zusätzliche Kapazitäten.
Die großen US-Häuser erschlagen ihre Kunden mit einer Fülle an Angeboten. Besser ist es, gezielt vorzugehen und nur wenige Dutzend Produkte zu fokussieren. Verbraucherschützer monieren schon seit Jahren, dass viele Offerten am Black Friday keine echten Sonderangebote seien. Wappnen Sie sich gegen solche Kritik und sorgen Sie dafür, dass es bei Ihnen echte Schnäppchen gibt.
Wenn Experten am Black Friday online sind und live Kundenanfragen beantworten können, kann dies den Umsatz weiter nach oben treiben. Das sollte an diesem speziellen Tag an 24 Stunden der Fall sein, denn eine erste Umsatzspitze ist schon kurz nach Mitternacht zu erwarten. Viele Nachtschwärmer glauben, dass sie sich schon wenige Minuten nach Verkaufsstart die besten Schnäppchen sichern müssten, bevor diese ausverkauft sind.
Aber setzen Sie auch keine zu großen Hoffnungen auf den Black Friday. Die Umsätze, die Sie an diesem Tag erzielen, fehlen an anderen Tagen, vor allem kurz vor Weihnachten. Kay Manke, Handelsexperte und Partner bei BearingPoint in Hamburg, warnt: „Es nützt auch nichts, soweit die Preise zu senken, dass die Marge schmilzt – der Kunde kennt keine Loyalität.“
Handelsexperte Martin Schulte von Oliver Wyman bekräftigt: „Der Handel läuft Gefahr in eine Spirale der Preissenkung zu geraten, aus der er nicht mehr herauskommt.“ Ausdrücklich rät er von dem Trick ab, die Preise kurz vor dem Black Friday zu erhöhen und dann plötzlich zu senken.
Vorsicht Abmahnung
Eine deutsche Besonderheit ist das Abmahnrisiko, welches nach wie vor besteht. Zwar hat das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) im April 2018 entschieden, dass die Wortmarke „Black Friday“ aufgrund mangelnder Unterscheidungskraft gelöscht werden soll, jedoch verschicke die Markeninhaberin Super Union Holdings Limited aus Hongkong mit dem Wiener Lizenznehmer Black Friday GmbH in der Vergangenheit massenhaft Abmahnungen an Online-Händler und legte Rechtsmittel gegen die Entscheidung des DPMA ein.
Jetzt muss das deutsche Bundespatentgericht eine Entscheidung fällen, was wohl noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Der Mittelstandsverbund rät deshalb: „Unternehmen, die beabsichtigen, eine Marketingaktion „Black Friday“ oder „Black Friday Sale“ zu veranstalten, sollten sich dringend vorab mit einem, auf Markenrecht spezialisierten, Rechtsanwalt beraten.“ Gleiches gelte für Firmen, die bereits eine Abmahnung erhalten haben. Diese sollten keinesfalls ohne anwaltliche Beratung eine Unterlassungserklärung unterzeichnen.
Eine deutsche Übersetzung wie „Schwarzer Freitag“ oder „Dunkles Wochenende“ reduziert das Abmahnrisiko auf null. Es ist daher zu empfehlen, auf den wörtlichen Begriff „Black Friday“ zu verzichten.